Allgemeine Geschäftsbedingungen
(AGB)
für
Dienstleistungen der
firma der Aufbereiter
Stand Juli 2009
-
Gegenstand und Geltungsbereich
- Diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ der
Firma Der Aufbereiter
regeln die Erbringung festgelegter
Dienstleistungen.
Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen,
welche von den Bestimmungen dieser
AGB
abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die
einzelvertraglichen Regelungen vor. Die
AGB
stehen im Internet unter www.prontonet.eu als
öffentliches Dokument sowie zum Download zur
Verfügung.
- Ein Vertrag kommt mit Unterzeichnung durch den
Kunden und Der Aufbereiter zustande.
- Schriftverkehr, Auftragserteilung und
-bestätigung können auf elektronischem Weg erfolgen,
wenn die Identität des Absenders und die
Authentizität des Dokumentes durch einen
Identifizierungscode (User ID) nachgewiesen wird.
-
Verantwortlichkeiten der
Vertragspartner
- Die Vertragspartner können im Vertrag einen
Zeitplan für
die Leistungserbringung und einen geplanten
Endtermin für
die Beendigung von
Dienstleistungen
vereinbaren.
- Jeder der Vertragspartner kann beim anderen
Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des
vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Nach
Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger
prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung
durchführbar ist und dem Antragsteller die
Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich schriftlich
mitteilen und gegebenenfalls begründen. Erfordert
ein Änderungsantrag des Kunden eine umfangreiche
Überprüfung, kann der Überprüfungsaufwand hierfür
von DerAufbereiter bei vorheriger Ankündigung
berechnet werden, sofern der Kunde dennoch auf der
Überprüfung des Änderungsantrages besteht.
- Die für
eine Überprüfung und/oder eine Änderung
erforderlichen vertraglichen Anpassungen der
vereinbarten Bedingungen und Leistungen werden in
einer Änderungsvereinbarung schriftlich festgelegt
und kommen entsprechend Ziffer 1.ii zustande.
- DerAufbereiter kann
Dienstleistungen
ganz oder teilweise durch von ihr bestimmte
Unterauftragnehmer oder Partnerfirmen ausführen
lassen.
-
Preise und Zahlungsbedingungen
-
Dienstleistungen werden zu dem im Vertrag
aufgeführten Festpreis nach Beendigung oder bei
Vereinbarung der Vergütung auf Zeit- und
Materialbasis monatlich fällig und berechnet, soweit
nicht im Vertrag eine andere Rechnungsstellung
vereinbart ist.
- Angegebene Schätzpreise
für
Dienstleistungen
auf Zeit- und Materialbasis sind unverbindlich. Die
einer Schätzung zugrundeliegenden Mengenansätze
beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten
Bewertung des Leistungsumfangs.
- Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der
Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung
gestellt.
- Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug zahlbar.
Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen
nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist Der
Aufbereiter berechtigt Verzugszinsen geltend zu
machen. Die Verzugszinsen betragen 8 % p.a. über dem
zur Zeit der Berechnung geltenden Diskontsatz der
Deutschen Bundesbank.
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Haftung
- Der Aufbereiter haftet unbegrenzt
für
Schäden, die durch Verletzung einer vertraglich
ausdrücklich übernommenen Garantie oder durch
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden
sowie für
Personenschäden.
- Der Aufbereiter haftet bei leicht fahrlässiger
Schadensverursachung gleich aus welchem Rechtsgrund
(auch Vertragsverletzung und unerlaubte Handlung)
nur in Höhe des allgemein vorhersehbaren und zu
erwartenden Schadens (vergebliche Aufwendungen
eingeschlossen).
- Der Aufbereiter haftet bei leicht fahrlässigem
Verhalten nicht
für mittelbare Schäden oder Folgeschäden,
selbst wenn Der Aufbereiter über die Möglichkeit
solcher Schäden informiert wurde.
- Im übrigen gilt die Haftungsgrenze wie vom
Gesetz für
haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaften
vorgesehen.
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Kündigung
- Der Kunde kann einen Vertrag mit einer Frist von
einem Monat jederzeit kündigen.
- Der aufbereiter wird nach einer Kündigung
entsprechend Ziffer 5.i alle Arbeiten zur Erfüllung
des betroffenen Leistungsumfangs unverzüglich oder
nach einem mit dem Kunden vereinbarten Zeitplan
einstellen. Der Kunde zahlt den vereinbarten Preis
abzüglich des anteiligen Preises
für jenen
vereinbarten Leistungsumfang, der durch die
Kündigung erspart wurde.
- Beide Parteien können einen Vertrag jederzeit
aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Ein wichtiger
Grund ist für
Der Aufbereiter z.B. gegeben, wenn
- der Kunde mit zwei fälligen, aufeinander
folgenden Zahlungen im Verzug ist und nach
Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht
leistet
- der Kunde nach Abschluss des Vertrages in
Vermögensverfall gerät (Zahlungsunfähigkeit,
Insolvenz), es sei denn, es wurde bereits ein
Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
gestellt.
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Geschäftspartner
- Der Aufbereiter hat mit bestimmten Partnern
Vereinbarungen zur Vermarktung und Unterstützung von
deren Leistungen geschlossen. In Bezug auf diese
Partner vermittelt Der Aufbereiter lediglich
zwischen dem Kunden und den Partnern. Der
aufbereiter ist weder
für die
Geschäftstätigkeiten der Geschäftspartner
verantwortlich, noch
für
irgendwelche Zusagen, die diese dem Kunden gegenüber
machen oder für
Produkte und Werk- oder
Dienstleistungen,
die die Geschäftspartner dem Kunden unter eigenen
Verträgen anbieten.
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Datenschutz
- Der Kunde ist damit einverstanden, dass Der
Aufbereiter seine Kontaktinformationen,
einschließlich Namen, Telefonnummern und
E-Mail-Adressen, speichern und nutzen darf. Solche
Informationen können im Rahmen der bestehenden
Geschäftsbeziehung verarbeitet und genutzt werden
und an Geschäftspartner zum Zwecke der
gemeinschaftlichen Geschäftsaktivitäten,
einschließlich der Kommunikation mit dem Kunden,
weitergegeben werden.
- Die Vertragspartner werden wesentliche und nicht
allgemein bekannte Angelegenheiten des anderen
Vertragspartners mit der im Geschäftsleben üblichen
Sorgfalt behandeln. Ein darüber hinausgehender
Schutz besonders vertraulicher Informationen und die
damit verbundene Festlegung von Voraussetzungen
erfordern jeweils den Abschluss einer separaten
schriftlichen Vereinbarung
(Vertraulichkeitsvereinbarung).
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Allgemeines
- Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages
bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die
Änderung des Schriftformerfordernisses.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
- Gerichtsstand
für
Unternehmer ist Hamburg.
- Sollte eine Bedingung oder ein Vertragsteil
unwirksam, bleiben die übrigen Bedingungen und
Vertragsteile in Kraft.
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