AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Dienstleistungen der firma der Aufbereiter

Stand Juli 2009

 

  1. Gegenstand und Geltungsbereich

    1. Diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ der Firma Der Aufbereiter regeln die Erbringung festgelegter Dienstleistungen. Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor. Die AGB stehen im Internet unter www.prontonet.eu als öffentliches Dokument sowie zum Download zur Verfügung.
    2. Ein Vertrag kommt mit Unterzeichnung durch den Kunden und Der Aufbereiter zustande.
    3. Schriftverkehr, Auftragserteilung und -bestätigung können auf elektronischem Weg erfolgen, wenn die Identität des Absenders und die Authentizität des Dokumentes durch einen Identifizierungscode (User ID) nachgewiesen wird.

  2. Verantwortlichkeiten der Vertragspartner

    1. Die Vertragspartner können im Vertrag einen Zeitplan für die Leistungserbringung und einen geplanten Endtermin für die Beendigung von Dienstleistungen vereinbaren.
    2. Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich schriftlich mitteilen und gegebenenfalls begründen. Erfordert ein Änderungsantrag des Kunden eine umfangreiche Überprüfung, kann der Überprüfungsaufwand hierfür von DerAufbereiter bei vorheriger Ankündigung berechnet werden, sofern der Kunde dennoch auf der Überprüfung des Änderungsantrages besteht.
    3. Die für eine Überprüfung und/oder eine Änderung erforderlichen vertraglichen Anpassungen der vereinbarten Bedingungen und Leistungen werden in einer Änderungsvereinbarung schriftlich festgelegt und kommen entsprechend Ziffer 1.ii zustande.
    4.  DerAufbereiter kann Dienstleistungen ganz oder teilweise durch von ihr bestimmte Unterauftragnehmer oder Partnerfirmen ausführen lassen.

  3. Preise und Zahlungsbedingungen

    1. Dienstleistungen werden zu dem im Vertrag aufgeführten Festpreis nach Beendigung oder bei Vereinbarung der Vergütung auf Zeit- und Materialbasis monatlich fällig und berechnet, soweit nicht im Vertrag eine andere Rechnungsstellung vereinbart ist.
    2. Angegebene Schätzpreise für Dienstleistungen auf Zeit- und Materialbasis sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrundeliegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungsumfangs.
    3. Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt.
    4. Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug zahlbar. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist Der Aufbereiter berechtigt Verzugszinsen geltend zu machen. Die Verzugszinsen betragen 8 % p.a. über dem zur Zeit der Berechnung geltenden Diskontsatz der Deutschen Bundesbank.

  4. Haftung

    1. Der Aufbereiter haftet unbegrenzt für Schäden, die durch Verletzung einer vertraglich ausdrücklich übernommenen Garantie oder durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden sowie für Personenschäden.
    2. Der Aufbereiter haftet bei leicht fahrlässiger Schadensverursachung gleich aus welchem Rechtsgrund (auch Vertragsverletzung und unerlaubte Handlung) nur in Höhe des allgemein vorhersehbaren und zu erwartenden Schadens (vergebliche Aufwendungen eingeschlossen).
    3. Der Aufbereiter haftet bei leicht fahrlässigem Verhalten nicht für mittelbare Schäden oder Folgeschäden, selbst wenn Der Aufbereiter über die Möglichkeit solcher Schäden informiert wurde.
    4. Im übrigen gilt die Haftungsgrenze wie vom Gesetz für haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaften vorgesehen.

  5. Kündigung

    1. Der Kunde kann einen Vertrag mit einer Frist von einem Monat jederzeit kündigen.
    2. Der aufbereiter wird nach einer Kündigung entsprechend Ziffer 5.i alle Arbeiten zur Erfüllung des betroffenen Leistungsumfangs unverzüglich oder nach einem mit dem Kunden vereinbarten Zeitplan einstellen. Der Kunde zahlt den vereinbarten Preis abzüglich des anteiligen Preises für jenen vereinbarten Leistungsumfang, der durch die Kündigung erspart wurde.
    3. Beide Parteien können einen Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund ist für Der Aufbereiter z.B. gegeben, wenn
      • der Kunde mit zwei fälligen, aufeinander folgenden Zahlungen im Verzug ist und nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht leistet
      • der Kunde nach Abschluss des Vertrages in Vermögensverfall gerät (Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz), es sei denn, es wurde bereits ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.

  6. Geschäftspartner

    1. Der Aufbereiter hat mit bestimmten Partnern Vereinbarungen zur Vermarktung und Unterstützung von deren Leistungen geschlossen. In Bezug auf diese Partner vermittelt Der Aufbereiter lediglich zwischen dem Kunden und den Partnern. Der aufbereiter ist weder für die Geschäftstätigkeiten der Geschäftspartner verantwortlich, noch für irgendwelche Zusagen, die diese dem Kunden gegenüber machen oder für Produkte und Werk- oder Dienstleistungen, die die Geschäftspartner dem Kunden unter eigenen Verträgen anbieten.
  7. Datenschutz

    1. Der Kunde ist damit einverstanden, dass Der Aufbereiter seine Kontaktinformationen, einschließlich Namen, Telefonnummern und E-Mail-Adressen, speichern und nutzen darf. Solche Informationen können im Rahmen der bestehenden Geschäftsbeziehung verarbeitet und genutzt werden und an Geschäftspartner zum Zwecke der gemeinschaftlichen Geschäftsaktivitäten, einschließlich der Kommunikation mit dem Kunden, weitergegeben werden.
    2. Die Vertragspartner werden wesentliche und nicht allgemein bekannte Angelegenheiten des anderen Vertragspartners mit der im Geschäftsleben üblichen Sorgfalt behandeln. Ein darüber hinausgehender Schutz besonders vertraulicher Informationen und die damit verbundene Festlegung von Voraussetzungen erfordern jeweils den Abschluss einer separaten schriftlichen Vereinbarung (Vertraulichkeitsvereinbarung).

  8. Allgemeines

    1. Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.
    2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
    3. Gerichtsstand für Unternehmer ist Hamburg.
    4. Sollte eine Bedingung oder ein Vertragsteil unwirksam, bleiben die übrigen Bedingungen und Vertragsteile in Kraft.
 

 

Der Aufbereiter